Kurzarbeit

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld ist durch die 3. Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung (KugBeV III) auf bis zu 24 Monate verlängert worden. Allerdings kann die längere Bezugsdauer nur noch bis zum Jahresende in Anspruch genommen werden. Nach dem 31. Dezember 2025 gilt wieder die 12-monatige Bezugsdauer des § 104 SGB III.